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Köln, 16.07.2009 - Vereinfachtes Deponierecht in Kraft - nun muss die umweltschädigende Entsorgung in Abgrabungen gestoppt werden.

"Mit dem neuen, anwenderfreundlichen Deponierecht werden Gesetze und Verordnungen endlich zusammengeführt und flexibilisiert. Dies hat der VKS im VKU lange gefordert. Jetzt ist die Bundesregierung am Zug, die umweltschädigende Entsorgung in Abgrabungen zu unterbinden", erklärte Dr. Rüdiger Siechau, Vorstandsvorsitzender des VKS im VKU.

Derzeit werden noch immer heizwertreiche Gewerbeabfälle und Sortierreste vergraben, die irreparable Schäden an Boden, Grund- und Trinkwasser anrichten. Für die Entsorgung in Abgrabungen sind nur Bodenmaterial und bestimmter Bauschutt geeignet. Dieser Begrenzung haben die Umwelt- und Wirtschaftsminister zugestimmt. Bislang setzen die Behörden die Beschlüsse aber gar nicht oder nicht zügig um.

In seinem aktuellen Positionspapier tritt der VKS im VKU nachdrücklich für eine ordnungsgemäße und schadlose Abfallentsorgung ein. Umweltschädigende Verfüllungen mit behandlungsbedürftigen Abfällen, illegale Deponierungen, Scheinverwertungen und Falschdeklarierungen sind umgehend zu beenden.

Der VKS im VKU fordert, bestehende Altgenehmigungen zügig an das geltende Recht anzupassen. Darüber hinaus seien von den zuständigen Behörden verstärkte Kontrollen des ordnungsgemäßen Betriebs bei Ton- , Kiesgruben und sonstigen Abgrabungen sowie bei Sortier- und Aufbereitungsanlagen durchzuführen.

"Das Verfüllen von Abgrabungen mit ungeeigneten Abfällen ließe sich zwar bereits mit den geltenden Rechtsvorschriften verhindern, zur Beseitigung bestehender Rechtsunsicherheiten sollten jedoch auch für die Verfüllung von Abgrabungen bundesweit einheitliche Regelungen zur Anwendung kommen", so Siechau weiter.

Das Positionspaper sowie ein Hintergrundpapier stehen für Sie zum Download bereit:

Über den VKS im VKU
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